Schwerpunkte der Tätigkeit des Notars

Notare sind Träger eines öffentlichen, vom Staat verliehenen Amtes. Ihre Aufgabe besteht im wesentlichen darin, Beurkundungen und Beglaubigungen vorzunehmen. Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen. Sie sind - anders als Rechtsanwälte - nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer aller Beteiligten.
Durch ihre Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber sichern die Notare auch die Rechte des unerfahrenen Bürgers.
Der Anwaltsnotar, der neben seinem Amt als Notar den Beruf des Rechtsanwaltes ausübt, darf deshalb in Angelegenheiten, in denen er oder seine mit ihm zur Berufsausübung verbundenen Kollegen bereits als Anwalt tätig war, nicht mehr beurkunden.
Es ist, anders als beim Richter, nicht Aufgabe des Notars, Streitigkeiten oder sonstige Sachverhalte autoritär zu entscheiden.
Der Notar bietet den Beteiligten lediglich Rat und Mitwirkung im Sinne einer Dienstleistung an. Es steht den Beteiligten frei, ob sie diesen Rat annehmen oder nicht.
Erforderlich oder doch zumindest dringend angeraten wird die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:
Immobilien
Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken, Grundschulden etc.Ehepartnerschaft und Familie
Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, AdoptionErbe und Schenkung
Testament, Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.Unternehmen
Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Handelsregisteranmeldung etc.Vorsorgevollmacht
Betreuungsvollmacht, PatientenverfügungStreitvermeidung, Schlichtung, Mediation
Scheidungs-/ Scheidungsfolgenvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare UrkundenSchlichtungs- und Schiedstätigkeit etc.
Die Informationen sind entlehnt von der Homepage der Bundesnotarkammer sowie dem Portal der deutschen Anwaltsnotare. Unter www.bnotk.de sowie unter www.anwaltsnotarkammern.de sind weitergehende Informationen über das Berufsbild und die Aufgaben des Notars zu finden.
